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   BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B   

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https://dejure.org/1999,10207
BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B (https://dejure.org/1999,10207)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B (https://dejure.org/1999,10207)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - B 13 RJ 219/99 B (https://dejure.org/1999,10207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung - Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht - Unzureichende Beschwerdebegründung - Bezeichnung eines ordnungsgemäßen Beweisantrages - Darlegung der Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 124 Abs. 2
    Bei Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Erledigung eines vorher gestellten Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B
    Wer im Berufungsverfahren schriftlich einen Beweisantrag stellt, anschließend aber vorbehaltlos sein Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil (§ 124 Abs. 2 SGG) erklärt, wird grundsätzlich so behandelt, als hätte sich der Beweisantrag erledigt (vgl BSG, Beschluß vom 1. September 1999 - B 9 V 42/99 B -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B
    Vorliegend ist schon zweifelhaft, ob der Kläger hinsichtlich der Einholung eines Zusammenhangsgutachtens durch einen Sozialmediziner einen für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren prozeßordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnet hat, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt sein soll (vgl dazu etwa BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4), indem er auf seinen schriftsätzlichen Antrag vom 2. März 1999 verweist, worin er angeregt hat, zu der Frage, ob er mit dem ihm verbleibenden Leistungsvermögen in den Berufen eines Büroboten und Pförtners noch vollschichtig einsetzbar sei, einen Sozialmediziner zu hören.
  • BSG, 22.10.1975 - 8 BU 100/75

    Beweisantrag - Form - Vorbereitender Schriftsatz - Aufrechterhaltung

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B
    Selbst wenn man von der Bezeichnung eines ordnungsgemäßen Beweisantrages ausgeht, muß ein solcher Beweisantrag zuletzt vor dem Berufungsgericht noch aufrechterhalten worden sein (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung -

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B
    Bereits zweifelhaft erscheint, ob der Kläger einen abstrakten Rechtssatz des BSG in dem bezeichneten Urteil (vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 15/97 R -) dargelegt hat, indem er ausführt, es sei dort entschieden worden, daß ein Gericht, das dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nach § 109 SGG nicht folge, weitere medizinische Sachaufklärung betreiben müsse, wenn dies beantragt werde.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Erklärt ein rechtskundig vertretener Kläger dagegen vorbehaltlos sein Einverständnis mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin (§ 155 Abs. 3 iVm Abs. 4 SGG) und ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG) und stellt er diese Zustimmung anschließend nicht mehr in Frage, muß ihm klar sein, daß das Gericht ohne weitere Sachverhaltsaufklärung entscheiden kann (vgl für das Einverständnis nach § 124 Abs. 2 SGG: Beschlüsse des BSG vom 1. September 1999 - B 9 V 42/99 B - und vom 14. Dezember 1999 - B 13 RJ 219/99 B -).
  • BSG, 08.06.2009 - B 13 R 165/09 B
    Denn wer im Berufungsverfahren schriftlich einen Beweisantrag stellt, anschließend aber vorbehaltlos sein Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil erklärt, wird nämlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sich der Beweisantrag erledigt (vgl Senatsbeschluss vom 14.12.1999, B 13 RJ 219/99 B, Juris RdNr 7; BSG vom 31.5.2000, B 2 U 142/00 B, Juris RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 25/08 B
    8 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass derjenige, der - wie der Kläger - im Berufungsverfahren schriftsätzlich einen Beweisantrag stellt, anschließend aber vorbehaltlos sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil (§ 124 Abs. 2 SGG) erklärt, so behandelt wird, als hätte sich der Antrag erledigt (BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4; BSG, Beschluss vom 21.10.1999, B 11 AL 107/99 B - juris, dort RdNr 10; BSG, Beschluss vom 14.12.1999, B 13 RJ 219/99 B, HVBG-Info, S 508; BSG, Beschluss vom 31.5.2000, B 2 U 142/00 B - juris, dort RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52; BSG, Beschluss vom 21.6.2001, B 7 AL 18/01 B - juris, dort RdNr 11; zuletzt BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2015 - L 8 SB 3833/14
    Im Übrigen hat sie mit der bedingungslosen Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erkennen gegeben, dass sie Beweisanträge nicht mehr aufrecht erhalten will (vgl. BSG, Beschluss vom 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 R, juris).
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